
AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die IP Adresse ist nie gleich, außer man hat eine feste IP, bei gewöhnlichen Provider-Verträgen ist dies nicht der Fall. Die Adresse ändert sich somit mit jeder neuen Einwahl, bei "Standleitung" erfolgt nach 24 h eine neue Einwahl, somit auch neue IP.
Somit ist es normal das im Schreiben eine andere IP steht als die man aktuell hat. Somit würde ich da keine Chancen sehen. Außer A könnte nachweisen das er zum Tatzeitpunkt nicht online gewesen sein kann und er für die Nutzung eines Dritten keine Aufsichts bzw. Prüfungspflicht trägt. Wäre zumindest aus meiner Sicht eine Möglichkeit, aber eher unwahrscheinlich.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung