
AW: Abmahnung bei Ausländischer Webseite?
Kommt darauf an, wie sich die Seite darstellt. Da nicht alles, was im Internet hier erreichbar ist, auch für D gedacht ist, müsste dies zunächst geprüft werden. Dann müsste man sehen, inwieweit überhaupt deutsches Recht dafür existiert (bei Glücksspielen existiert es zum Beispiel, bei der Aufzucht von Orangenhainen wohl eher nicht
)
Und wenn sich das Angebot eindeutig an Deutsche richtet, untersteht es auch deutschem Recht.
Nur könnte ich mir vorstellen, dass eine Abmahnung, abhängig vom Sitz des Unternehmens, zum Teil schwer durchsetzbar ist. Bei EU mag das noch gehen, doch schon Dubai wird schwierig, China u.ä. noch schwieriger.
Auch muss man sehen, dass die Unternehmen immer versuchen werden, sich auf ihr Gesetz zu berufen und sich "herauszureden". Dann bleibt man am Ende schnell auf den explodierenden Kosten sitzen.