
AW: Abmahnung wegen gekauften ******
Zunächst wäre der Verwender derjenige, der die Konsequenzen zu tragen hat. Also der Betreiber der Seite.
Man kann nur hoffen, dass der einen vernünftigen Dienstleistungsvertrag mit dem Web******er gemacht hat, wo dieser unter anderem auch dazu verpflichtet wurde, die Einhaltung aller Rechte zu gewährleisten. Dann obliegt eventuell diesem die Prüfungspflicht und man könnte die Konsequenzen "weiterreichen" (als den Web******er zum Schadensersatz heranziehen).
Gibt es eine solche Regelung nicht, ist der Verwender zur Prüfung verpflichtet. Wie er das macht ist im Prinzip ganz allein sein Problem.