Hallo,
wenn man von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommt, in dem steht, dass der Verdacht besteht, dass Tauschbörsen zum Zeitpunkt XYZ genutzt wurden, aufgrund eines erstmaligen "Vergehens" die strafrechtlichen Ermittlungen jedoch eingestellt wurden und der Anwalt der Rechteinhabers zivilrechtlich vorgehen kann, welches ungefähre Strafmaß hat man dann zu erwarten ?
Bzw. wie hoch ist der Streitwert pro urheberrechtlichen geschütztem Werk und welche Anwaltskosten ergeben sich in der Regel daraus ?
Schonmal vielen Dank für die Hilfe