Hallo!
Angenommen die Firma XYZ würde im Auftrag eines Kunden Domains für ihn registrieren. Nun möchte der Kunde einen schriftlichen Nachweis, dass ihm die Domains gehören. Dieser schriftliche Nachweis sollte natürlich auch vor dem Gericht standhalten. Würde es genügen, wenn man eine Whois abfrage für die domain XYZ durchführt und diese dann ausdruckt? Es gibt ja auch die Möglichkeit z.B. bei nic.at eine Zertifikat zu erstellen. Wäre dieses Zertifikat rechtlich von Bedeutung?
Was wäre wenn aufgrund einer anderen beteiligten Firma eine Domain versehentlich (oder mutwillig) frei wird, und anschließend von jemanden anderen registriert wird. Hätte der Kunde einen Anspruch auf die Domain?