
AW: Fernabsatzgesetz: Kosten für Warenrücksendung nach Rücktritt
wer die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen hat,
Nach Gesetz der Verkäufer, da der Wert der Ware über 40€ liegt
ob der Händler verlangen kann, dass der Kunde die Kosten für den Rückversand bezahlt,
Ja, wenn es aus organisatorischen Gründen besser ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer den Versand zunächst selbst bezahlt
ob der Kunde die Kosten für den Rückversand zurückverlangen kann,
Ja, da der Verkäufer die Kosten zu tragen hat
ob die Ware versichert versendet werden sollte,
Im Interesse des Käufers ja, da dieser sonst für den Verlust oder Beschädigungen aufkommen müsste. Aber abgesehen davon sollte der Käufer einen Nachweis haben, dass die Ware tatsächlich versendet wurde
ob die obigen Formulierungen zulässig sind.
Ja, da lediglich die Frage der Kostenübernahme gesetzlich geregelt ist, der Rest kann vereinbart werden. Und da ich hier keine übermäßige Beeinträchtigung dses Käufers sehe, ist das auch nicht sittenwidrig.