
AW: Theoretische Frage zum Thema Gewährleistung
Gibt es für einen Gewerbetreibenden die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschliessen durch irgendeine Formulierung?
Nein, das würde dem Sinn des Gesetzes auch widersprechen.
Sondern es muss doch auch als Gewerbetreibender die Möglichkeit gegeben sein zb. Retourenware als "defekt" zu verkaufen für kleines Geld ohne eine Gewährleistung geben zu müssen oder?
Die Gewährleistung beszieht sich immer auf zugesicherte oder normalerweise erwartete ("mittlerer Art und Güte") Eigenschaften. Wenn ich also jetzt etwas als "defekt" verkaufe kann niemand daherkommen und behaupten es wäre zugesichert, das Teil sei nicht defekt. Das ist ganz einfach und logisch. Allerdings muss deutlich erkennbar gewesen sein, das es sich um defekte Ware handelt. Sobald ein außenstehender Dritter irgendwelche Zweifel haben könnte, weil es zum Beispiel irgendwo ganz klein steht, wird im Streitfall wohl eher zugunsten des Käufers entschieden.
Ist es erlaubt ein Orginalverpacktes Buch zb auszupacken, 1x durchblättern und das dann als gelesenes Buch und nicht mehr als neues zu Buch unter dem Verkaufspreis zu verkaufen?
Ich würde sagen, mal kann man das machen, aber wenn man plötzlich mehrere Bücher einkauft und die einen Tag später als gebraucht weiterverkauft oder als Buchhandlung nur noch gebrauchte Bücher verkauft, dürfte jeder arge Zweifel daran haben. Ich persönlich würde sagen: Sobald man es so oft macht, dass es sich auch nur ein wenig lohnt, dürfte jeder Zweifel daran haben.