
Zitat von
aaky
Ich würde das Vorgehen schon etwas fragwürdig finden und es erinnert mich eher an eine Art "Selbstjustiz". Sollte es wirklich so sein, dass rechtswidrig durch die Beschäftigung Minderjähriger gehandelt wird, gibt es genügend Anlaufstellen (Polizei, Jugendamt, ..) die sich damit zu beschäftigen haben, man muss da nicht selbst versuchen, irgendwelche "Beweise" zu sammeln oder in irgendeiner Art und Weise selbst das Recht in die Hand nehmen wollen.
Das hierbei böses Blut aufkommt - insbesondere wenn es sich um Kinder handelt - sollte inzwischen auch dem Letzten bekannt geworden sein.
Aber zu den rechtlichen Fragen:
Eine Verletzung der Privatsphäre würde ich nicht sehen, die Frage ist nur, was ist eine "fast" öffentliche Grünanlage. Befindet sie sich auf Privatbesitz, könnte durchaus Hausfriedensbruch vorliegen.
Ein Versand der Bilder per Email an wildfremde Leute könnte man schon als Veröffentlichung sehen. Man weiß ja nie, wer die Bilder bekommt und was damit passiert.
Und das das Recht am eigenen Bild sehe ich hier durchaus auch betroffen, da es meiner Meinung nach eine Veröffentlichung darstellt.
Auch das ist sein gutes Recht, da er so seiner Verpflichtung wegen einer möglichen Rechtsverletzung nachkommt. Und da nur die Betreffenden dagegen vorgehen können, ist eine solche Benachtrichtigung meiner Meinung nach durchaus legitim.
Wie wäre es, wenn der Betreffende sich mal mit den Betroffenen "an einen Tisch setzt" und versucht, die Problematik zu klären.
Kurz: Ich finde das Verhalten zum einen rechtswidrig (Veröffentlichung) zum anderen als ziemlich "unglücklich", da hier versucht würde, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.