
AW: metasuchmaschine fuer dateien/streams etc
Ich würde hier verschiedene Punkte sehen, unter denen man das betrachten müsste:
- Erfolgt die Aufnahme in das Listing automatisch oder manuell, besteht also die Möglichkeit, auf die eingetragenen Seiten Einfluss zu nehmen. Wenn ja, würde ich eine Linkhaftung bejahen
- Ist das Listing von bestimmten Kriterien abhängig oder wird alles Verfügbare aufgenommen. Wenn bestimmte Kriterien bestehen und diese geeignet sind, illegale Inhalte zu indizieren, würde ich ebenfalls die Linkhaftung bejahen.
- Werdern die Ergebnisse anhand spezieller, von der Seite vorgegebener Kriterien angezeigt oder erfolgt die Anzeige amnhand von Besuchern eingegebenen Kriterien. Wenn die Seite die Möglichkeiten vorgibt, würde ich auch die Linkhaftung sehen.
Wenn also einer der drei Punkte zutrifft hat der Betreiber es vollständig in der Hand, was und wie es angezeigt wird. Damit macht er sich die Inhalte als Links zu eigen. Und dass man auch für Links haften kann sollte sich inzwischen rumgesprochen haben. Egal wo die Dateien liegen.