
AW: Onlineshop als kleinunternehmen?

Zitat von
hura
Hallo
Das Gwerbe auf Kleinunternehmer anmelden §19a
Und wozu soll das gut sein, abegeeseen davon, dass die Formulierung völlig falsch ist.
Man kann ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das Gewerbe wäre aber das gleiche wie ohne.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.