
AW: Ware defekt; Verkäufer antwortet nicht
Erforderlich ist, seine Ansprüche geltend zu machen. Wenn der Vertragspartner nicht reagiert mittels Mahnung.
Wichtig ist auch, dass die gesamte Kommunikation nachgewiesen werden kann und vor allem auch der Zugang (was bei Emails nicht möglich ist, wenn der andere nicht antwortet).
Und sinnvoll ist: Mittels Einschreiben anmahnen, das Gerät zurückzunehmen, wenn der Verkäufer dem nicht zustimmt, zivilrechtlich einfordern. Das macht man dann am Besten über einen Anwalt.