Hallo,
folgende Frage:
Unternehmer A vertreibt ein Buch, das der Buchpreisbindung unterliegt.
Um mehr Kunden zu bekommen, überlegt er sich, Provisionen an Personen zu verteilen, die einen neuen Kunden werben.
Ist dies auch unter Beachtung der Buchpreisbindung gestattet?
Danke für Eure Antwort!