
AW: Ausschluß der Kündigung per Email
Man kann doch nicht sagen, das der Vertragsabschluss und die Form, in dem man den Vertrag eingeht und die Vetragskündigung und die Form in der man den Vertrag kündigt 2 paar schuhe sind.
Sicherlich kann man. Das sind zwei rechtlich unterschiedliche Vorgänge.
Ich habe doch einen Nachteil. Der Anbieter einer Community kann und macht alles vom Vertragsabschluss bis zur Mahnung und ich muss schriftlich in gebundener Form ( Brief ) eine Kündigung schreiben?
Das verstehe ich nun garnicht! Da werde ich als kunde benachteiligt.
Dem hast du als Kunde aber zugestimmt. Hättest ja keinen Vertrag abschließen müssen, wenn es dir nicht passt (Stichwort Vertragsfreiheit)
Bei mir ist es so, ich bin Mitglied bei 2 Community's, mit unterschiedlichen Namen, aber bei dem gleichen Anbieter.
Sie haben aber die gleiche postalische Anschrift. Man sieht es, das es der gleiche Anbieter ist.
Ich habe bei beiden Community's per E-mail gekündigt, bei der einen Community bekam ich eine Kündigungsbestätigung bei der anderen eine Mahnung, das ich doch zu bezahlen habe.
Das komische ist, das bei beiden Community's, in den AGB's die schriftliche Form der Kündigung, per Brief erfolgen muss.
Dann ist ja klar, wie gekündigt werdne muss. Und die Zustimmung erfolgte auch. Das die Email akzeptiert wurde mag schö sein, aber deswegen besteht darauf kein Rechtsanspruch, wenn es vertraglich anders geregelt ist.
Ist es denn Rechtens, deas ich die nur per E-mail bekomme?
Sicherlich. Warum sollte es nicht sein?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.