Zuerst grosses Lob an den machern dieses Forums.
Anliegen:
Verkäufer : Person A P: A
Käufer : Person B P: B
P: A (Privat) bietet einen gebrauchten Notebook (Artikel Beschreibung: Einwandfreie Zustand, und mit den Bekannten Vermerk: Gewährlestung und Rücknahmme ausgeschlossen) online an.
P: B ersteigert die Ware und bietet den Verkäufer die Knt. Daten zu schicken dammit er die Ware bezahlt.
P: A meldet sich erstmal ca. eine Woche nicht, schickt auch die Knt. Daten nicht.
P: B bekommt die Ware obwohl er diese noch nicht bezahlt hat. Die Ware ist aber Defekt: Display Dunkel, eine Plastikteil gebrochen,. Dies würde jedoch nicht in den Artikelbeschreibung erwähnt.
P: A Schickt die Knt.Daten und Fordert den Betrag von Käufer.
P: B zahlt nicht, da die Ware nicht die Artikelbeschreibung entspricht. Nach ca. eine Woche bekommt P: B einen Schreiben von Anwalt mit der Forderung die Ware und eine Summe von 35, 00€ (Anwaltkosten )zu zahlen.
P: B schickt die Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück.
Frage: Muss Person B die Ware und die Anwaltkosten zahlen?
Gruß,
ibm07