
AW: Problem mit dem Käufer
Der Verkäufer kann Wertminderung verlangen, wenn ein Schaden durch den Käufer verursacht wurde.
Zu einem Anwalt würde ich nicht gleich laufen, ich würde die Sache dokumentieren, den Käufer darauf hinweisen und einen angemessenen Betrag von zurückbehalten.
Ich würde dem Verkäufer auch raten zu überprüfen, ob es tatsächlich das Gerärt ist, was er verschickt hat - ist eine gängige Masche: Defektes Gerät haben, neues kaufen, defektes zurückgeben, neues behalten ..
Allerdings wird sich der Käufer - wenn er nicht einsichtig ist - dagegen wehren - was im Endeffekt dazu führt, dass sich die Profis (=Anwälte) darum kümmern werden.