
AW: Urheberrecht Bilder. Wer haftet, Betreiber oder Ersteller?
Ich würde hier zuerst eine Haftung des Seitenbetreibers sehen. Dieser steht in der Regel auch im Impressum und wird somit auch als erste Adresse herangezogen werden.
Das muss aber nicht heißen das dem Ersteller keine Haftung betrifft. Wurde die Seite von einem Dritten erstellt, könnte die Haftung durchaus an diesen übergehen, wenn vertraglich zugesichert wurde, dass der Ersteller an allen verwendeten Materialien ein Urheberrecht besitzt oder entsprechende Rechte für diesen Zweck erworben wurden, bzw. es sich um freie Materialien handelt. Dann könnte meiner Ansicht nach eine Haftung des Betreibers entfallen, da dieser sich vom Ersteller hat vertraglich zusichern lassen, das die erstellten Inhalte schließlich keine Rechte von Dritten verletzten. Darauf müsste der Betreiber vertrauen können. Ferner ist der Ersteller verpflichtet die Webseite gem. § 633 BGB frei von Rechtsmängeln zu halten, die Verwendung von urheberrechtsverletztenden Bildern ist nach § 633 Abs. 3 BGB ein solcher Rechtsmangel.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung