
AW: Andere Sprache im Shop - muss AGB usw übersetzt werden?
Es kommt darauf an, was man mit der anderen saprache erreichen will. Wenn man etwas ins englische übersetzt, um auf dem englischen Markt tätig zu werden, muss man sich auch dem dortigen Recht unterwerfen - eine reine Übersetzung könnte nicht ausreichen, wenn weitere oder andere Informationen erforderlich sind.
Und so muss man das für jede einzelne Sprache überprüfen.
Wenn man einen Online-Shop in eine andere Sprache übersetzen möchte, z.B. Englisch, müssen demnach auch AGB, Widerrufsrecht und Datenschutzerklärung mitübersetzt werden?
Wer den ganzen Shop übersetzt sollte dazu auch in der Lage sein, oder?
Die Übersetzung hat aber, wie bereits gesagt, nichts mit den Rechtsgrundlagen von AGB, Widerrufsrecht ... zu tun. Es kommt oimmer darauf, was will man mit der Übersetzung erreichen und welchem Recht muss man sich unterordnen.
Leider habe ich keine Rechtsgrundlage zu diesem Thema gefunden - Pflicht oder nicht.
Die gibt es aus den genannten Gründen auch nicht.