
AW: Wer hält die Rechte an einer Internetseite
Also zuerst muss das ****** auch dem Urheberrecht zugänglich sein, dies wäre der Fall wenn es nicht von jedem mit durchschnittlichen Kenntnissen hätte erstellt werden können. Da hier eine Agentur beteiligt war, gehe ich einmal von einem etwas aufwändigeren ****** aus und unterstelle einmal ein Urheberrecht.
Wenn dies also bestünde, würden die Rechte beim Urheber, also Ersteller, liegen. Bei dem geschilderten Fall müsste die Agentur nur auf Anweisung der Auftraggeber gehandelt haben, um kein eigenes Urheberrecht zu haben. Hat sie hingegen selbst eine geistige Leistung erbracht, könnte eine Miturheberschaft vorliegen.
Am ehesten ist aber auf den Vertrag abzustellen wie ich finde, dort sollten eigentlich entsprechende Dinge geregelt sein.
Wobei noch anzumerken ist, dass auch Datenbankwerke dem Urheberrecht zugänglich sind. Jedoch bezweifel ich das hier ein solches gemeint ist, sondern eher etwas in Richtung MySQL?
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung