
AW: Vorlesungsmitschriften auf Webseite..
Kommt darauf an, in wie weit es sich am Wort des Profs richtet. Ist der innere Abstand gewahrt oder enthält nur Tatsachen, so wäre es aus meiner Sicht unproblematisch. Ist es aber der Wortlaut oder ähnlich diesem und stellt es eher Thesen oder Theorien dar, könnte es durchaus bedenklich sein. Es kommt deshalb auf den genauen Inhalt der Mitschrift an.
Die Grenze liegt deshalb am inneren Abstand und ob es sich um Fakten handelt oder nicht. Ich persönlich würde es eher als unproblematisch sehen, aber entscheidend ist hier eher die Sichtweise des Profs. Ich würde ihn einfach mal dazu fragen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung