
AW: Darf ein Stromanbieter die IP speichern wenn er Online Zählerablesung macht?
Beim BMJ gab es aber auch keinen wirklichen Grund, außer vielleicht statistische. Bei einem Stromanbieter könnte es aber durchaus einen praktischen Grund haben, wie z.B. zu Beweiszwecken, wenn beispielsweise falsch abgebucht oder abgelesen wurde oder andere rechtliche Probleme auftreten bezüglich der Online-Abfrage. Hier würde eine IP durchaus Sinn machen und deshalb eine Speicherung rechtfertigen, schon aus Sicherheitsgründen. Wenn der Betreiber darüber auch aufklärt, sehe ich da auch keine Probleme.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung