
AW: unerlaubter Zugriff auf PC und download von Nacktfotos
Wenn sich auf einen PC Nacktbilder befinden, man diese Bilder aber löscht, wenn die Festplatte, auf dem sich diese Nacktbilder vor der Löschung befunden haben, passwortgeschützt ist, man diesen Rechner nun zwecks Hardwareüberprüfung bei einem bekannten abstellt, ...
... würde ich das als sehr fahrlässig einschätzen.
Aber egal, das berechtigt den Anderen nicht, das zu tun.
was für Möglichkeiten hat man, wenn es einem nur darum geht, dass dieser Bekannte die Fotos endgültig löscht?
Man kann Unterlassung fordern.
Wenn der Bekannte aus Frage 1 nun rumerzählt, er habe betreffende Nacktbilder ...
Woher sollte er sonst wissen, das welche drauf waren?
Aber auch hier: Man kann Unetrlassung fordern.
Im Falle, dass den Anderen das alles nicht interessiert, sollte man sich professionelle Hilfe (=Anwalt) suchen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.