
AW: Stornierung durch Shopbetreiber
Kommt darauf an ob der Antrag des Bestellers durch den Verkäufer bereits angenommen wurde oder nicht. Eine automatische Bestätigung wäre keine Annahme, zumindest dann nicht, wenn diese ausschließlich den Eingang der Bestellung bestätigt und keine weiteren Inhalte wie Rechnung usw. enthält.
Liegt also keine Annahme vor, besteht auch kein Kaufvertrag, somit wäre der Shop-Betreiber auch zu nichts verpflichtet. Anders wäre es natürlich wenn eine Annahme ausdrücklich, also schriftlich oder durch Handeln (zuschicken der Ware oder Rechnungsstellung), erfolgt wäre. Dann könnte es wie aaky schon beschrieben hat der Fall sein.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung