Ist ein Fotograf der alleinige Urheber eines Bildes, wenn er ein Portrait Foto von jemandem fremden schiesst? Oder kann die abgelichtete Person dieses Foto fuer sich selbst auch verwenden und ggf. veraendern (veraendern in dem Sinne, dass das Fotografenlogo entfernt wird) sodass sie es dann zur selbstdarstellungszwecken nutzt?
MfG
Hamsterbacke24