
AW: Homepage bezahlen obwohl keine Bestellt wurde?
Man muss dem angeblichen Vertrag einfach widersprechen. Die Beweislast liegt dann beim Verkäufer.
In der Regel läuft das so, dass irgendwann Mahnungen kommen, denen man widersprechen muss. Dann irgendwann ein Mahnbescheid (vielleicht zwischendurch Inkasso), auch dem muss man widersprechen. Dann wird das ganze vor Gericht gehen und der Verkäufer muss seine Ansprüche beweisen. Kann er das nicht, muss der die Kosten des Verfahrens zahlen.
Wenn es so einfach wäre, jedem einen Vertrag anzuhängen, würden das viel mehr machen 
Wichtig ist aus meienr Sicht, dass man den Forderungen immer nachweislich (möglichst per Einschreiben) widerspricht. Die Kosten kann man dann als Schadensersatz gegen den anderen geltend machen, wenn er nicht im Recht ist.
Wenn man sich ganz sicher ist (und nicht jemand aus der lieben Familie sich einen "Scherz" erlaubt hat), kann man auch das Ganze auch gleich einem Anwalt übergeben. Die Kosten muss der andere dann auch ersetzen, wenn er nicht im Recht ist. In solchen Fällen machen sich Rechtsschutzversicherungen ganz gut.