Hallo,
Herr A hatte sich bei dem P2P (Filesharing) Anbieter (Fastload.tv)
angemeldet und ein paar Programme heruntergeladen.
Vor wenigen Wochen bekam Herr A eine Abmahnung von Fastload.
Darin stand, die Staatsanwaltschaft würde wegen seines Fastload Accounts angefragt haben. Fastload bot an, die Daten zu löschen und keine auskunft zu geben insofern die Unterlassungserklörung unterzeichnet würde und die Anwaltkosten von Fastload beglichen würden.
Herr A hat dies aber nicht getan. Er hat die Kosten nicht bezahlt und auch keine Unterlassungserklärung unterschrieben. Die Frist war zu kurz und das Konto zu leer.
Nun hat die Freundin von Herr A (Frau B) letzte Woche eine Hausdruchsuchung bekommen. Offensichtlich hat Fastload alle Nutzungsdaten (IP-Adressen, Up/Downloads etc.) an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Polizei nahm bei der Hausdurchsuchung einen PC, ein Notebook und zwei MP3 Player sowie zahlreiche CD/DVD mit.
Frage: Dürfen die bei Frau B die Computer mitnehmen, wo doch Herr A bei Fastload angemeldet war? Frau B war nicht bei Fastload angemeldet. lediglich der Telefonanschluss war von Frau B.
Danke für eure Hilfe
Heribert