
AW: Garantie - Aufbereitung statt neu
Ich sehe hier zwei Fragen:
a) Gebrauchtgerät anstelle des angeboteten Neugeräts: Hier kann der Käufer darauf bestehen, dass er das bekommt, was er gekauft hat. Der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung - würde im geschilderten Beispiel bedeuten: Gebrauchtes zurück, Neues zum Kunden. Kann der Verkäufer das nicht, hat der Käufer das Recht eine Preisminderung zu verlangen. Die Höhe der Preisminderung ist ausschließlich verhandlungssache. Dei hängt von der Sache, deren Wert, deren Zustand, deren Wiederverkaufswert und noch unzähligen anderen Kriterien ab. Deswegen kann es es hier sicherlich auch keine Angabe zu einer angemessenen Höhe geben. Die ist einzelfallabhängig.
b) Garantie: Es gibt zum einen die gesetzliche Gewährleistung. Das ist das mit den 6 Monaten. Das bedeutet, wenn die Sache einen Sachmangel hat, muss der Verkäufer (oder Hersteller) diesen beheben. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand, danach muss der Käufer nachweisen, dass er von Anfang an bestand. Und dann ist der Verkäufer verpflichtet, mangelfreie Wrae zu leifern (oder Nachbesserung, Preisminderung .. steht alles im Gesetz). Dafür ist die Frist 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Und dann gibt es noch Garantien. Das heißt: Irgendjemand (Verkäufer, Hersteller ... wer auch immer) garantiert, dass die Sache über diese Zeit einen bestimmten Zustand beibehält. Ist etwas anderes als die Gewährleistung, da bei einer Garantie durchaus auch berücksichtigt wird, dass die Sache am Anfang in Ordnung war, aber sich im Laufe der Zeit verschlechtert.
Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern freiwillig. Es gibt darauf also keinen Anspruch, es sei denn, sie wurde zugesichert. Somit können an eine Garantie sowohl Hersteller als auch Verkäufer Bedingungen knüpfen und den Zeitrahmen selbst festlegen.
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An Stelle des Käufers würde ich im Beispiel die Lieferung eines wie angegebenen neuen Artikels verlangen, wenn man volle Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie haben will. Ansonsten wäre es durchaus denkbar, das man mit den ganzen Zusicherungen nicht das Geringste anfangen kann.