
AW: Antwort auf Presseanfrage veröffentlichen
Ich würde hier Unterschiede zwischen einer privaten Anfrage und einer Presseanfrage (die als solche auch gekennzeichnet ist und von einer zugelassenen Stelle verschickt wird) sehen.
Die Veröffentlichung von privater Kommunikation ist ohne Zustimmung aller Beteiligten nicht zulässig (Datenschutz, Schutz der Privatsphäre, ...).
Bei einer Presseanfrage ist das Interesse der Anfrage, nämlich die Veröffentlichung im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit, der Sinn der Anfrage.
Für einen (privaten) Blog, der nicht dem "Journalismus" zugeordnet ist, würde ich eher die private Anfrage als gegeben sehen, was die Zustimmung zur Veröffentlichung im Ganzen oder in Teilen voraussetzt.
Das könnte man in der Anfrage natürlich auch gleich mit reinschreiben - wird geantwortet und der Veröffentlichung nicht widersprochen, könnte man das dann durchaus als Zustimmung sehen.