
AW: EBAY :Selbst erstellte Fotos von Markenprodukten
A ist Urheber des Bildes, da er das Bild schließlich erstellt hat und wenn diese für den Verkauf der darauf abgebildeten Sache gedacht ist, ist das Ablichten auch zulässig. Ob es sich dabei um einen Baum oder um ein Produkt einer Firma handelt ist für die Urheberschaft egal. Die Benutzung durch B ist deshalb unzulässig, da dies nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt ist. A könnte aus meiner Sicht deshalb B abmahnen und ggf. Schadensersatz (Lizenzanalogie) fordern.
Mit Markenrechten hat dies wie ich finde auch eher wenig zu tun. Wenn dies so wäre, könnte man auch beliebig Bilder von Produkten aus Prospekten oder anderen Zeitschriften verwenden, schließlich leben da komplette Firmen von die zum Großteil solche Bilder zu erstellen.
und schreibt,dass dieser den Verkauf seiner Ware im Internet verbietet.
Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um eingeführte Ware handeln würde, die in Deutschland bzw. der EU noch nicht in geschäftlichen Verkehr gebracht wurde, d.h. offiziell verkauft wird. Dann könnte der Verkauf auf Ebay durchaus unzulässig sein.
Bei privat gekauften Waren ist dies auszuschließen, hier greift aus meiner Sicht der Erschöpfungsgrundsatz.
Außerdem, warum verkauft B dann diese Ware ebenfalls? http://forum.e-recht24.de/images/smi...on_mrgreen.gif
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung