
AW: Abmahnung und Strafanzeige bei Download einer Erotik-Videodatei
Ganz einfach, B gibt zu das er es war. Ansonsten ist es wahrscheinlich das A als Anschlussinhaber eben dafür haftet, ggf. eben als Mitstörer. Schließlich hat er als Inhaber gewisse Pflichten zu erfüllen.
Mehr dazu findet sich über die Suchfunktion, auch was man in etwa an Strafen erwarten dürfte.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung