
AW: Impressumspflicht bzw. Auskunftspflicht für Bürgerinitiativen
Das Thema Impressum, wann und wie soll es aussehen wurde hier wirklich schon oft behandelt.
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/tmg/183.html[/url]
Bei einer GbR würd eich auf jeden Fall eine Impressumspflicht sehen. Inhalt findet sich im TMG.
Gilt es dann für Forum und Internetseite an sich je ein eigenes Impressum anzulegen und wie sollten sich diese gestalten ?
Kommt darauf an, wer das jeweils betreibt. Ist es zum beispiel die GbR reicht eins - es muss aber von überall erreichbar sein. Wird das Forum von jemandem anders betrieben, muss der dort sein Impressum zur Verfügung stellen.
Fielen die Beiträge im Forum bzw. auf einer möglichen Themenseite unter den Begriff eines journalistisch-redaktionellen Inhaltes ?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, es sei denn, die GbR hat journalistische Aufgaben. Dazu gehört meines Wissens auch die Mitgliedschaft in entsprechenden Verbänden.
Wie sähe es mit dem Urheberrecht aus wenn z.B. Zeitungsartikel oder Artikel von anderen Seiten mit Quellenangabe veröffentlicht würden ?
So wie es überall ist. Das Urheberrecht besteht udn eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. Unabhängig davon, ob man Quellenangaben anbringt.
Es geht eben nur darum einer eventuellen Abmahnung aus diversen Gründen entgegenzutreten bzw. sie am Besten ganz auszuschließen.
Ich würde anwaltliche Beratung empfehlen, bevor die "Wissenslücken" rechtliche Folgen haben.
Wenn ein Stammtisch zu Anfang aus drei "Gesellschaftern" (wegen GbR) besteht, wird dann jedes neue nach der Gründung hinzugekommene Mitglied automatisch neuer Gesellschafter der den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen muss?
Das ist eine Frage, wie der Gesellschaftervertrag geregelt ist.