
AW: Ich habe ein Geschäft und möchte einen Onlineshop eröffnen.
Muss die Domain einen "Bezug" zum Namen meines Geschäfts haben?
Nein, macht sich aus marketingtechnischen Gründen aber besser
Auf jeden Fall sollte man aufpassen, dass man mit dem Domainnamen niemandem in die Quere kommt (Namens-/Markenschutz)
Muss man bei den Lieferanten anfragen, ob die Ware im Shop verkauft werden darf?
Eventuell, wenn vertraglich derartige Einschränkungen vorhanden sind. Es gibt Lieferanten, die Verkaufsbeschränkungen haben, Exklusivrechte ... Einfach mal in die Verträge oder AGB der Lieferanten schauen. Ein klares Ja oder Nein gibt es nicht, da das geregelt werden kann. Ist nichts geregelt, sollte man es meiner Meinung nach dürfen.
Muss man evtl. sogar ein Zweitgewerbe anmelden?
Muss man eigentlich nicht, das angemeldete Gewerbe sollte die Ausdehnung des Geschäfts aber abdecken. Beispiel: Wenn das Gewerbe mit "Betrieb eines Ladengeschäfts ...." bezeichnet ist, kann man es nicht für Online Handel verwenden, steht da aber nur "Handel mit ..." schon. Kommt also darauf an, wie das erste Gewerbe angemeldet ist. Am sichersten fährt man wenn man es nicht weiss, indem man bei der Stelle anfragt, wo das Gewerbe angemeldet ist.