
AW: Jugendschutzbeauftragter gemäß MDStV
Im TMG findet sich darüber glaube ich nichts, ansonsten in: § 7 I Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder auch im § 7a GjSM.
Ich bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber den Jugendschutzbeauftragten braucht es nur ab einer bestimmten Mindestanzahl an Besuchern oder Mitarbeitern. Auch kann dies durch einen Dritten, z.B. einem Dienstanbieter, übernommen werden.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung