
AW: Urheber einer Homepage???
Urheber ist immer der Schöpfer eines Werkes. Also derjenige, der den Artikel auch verfasst hat. Ausnahme ist dies bei Arbeitsverhältnissen, wie z.B. bei Informatikern die für ihren Arbeitgeber eine Software erstellen, hier könnte aufgrund des Arbeitsvertrages das Unternehmen bzw. eben der Arbeitgeber der Urheber sein. Da dies hier wohl nicht der Fall ist, dürfte daher eher entscheident sein wer die Rechte an dem Werk hat. Da hier wohl auch nichts vertraglich geregelt ist, verbleiben die Rechte beim Urheber, d.h. dem Verfasser.
Man könnte zwar davon ausgehen, das auch die Interessensgemeinschaft eigene Nutzungsrechte erworben hat, da der Urheber ja FÜR diese handelt und daran interessiert ist, dass eben diese durch sein Schaffen einen Vorteil erlangt. Ist aus meiner Sicht aber problematisch, gerade wenn der Urheber einmal ausscheiden sollte. Von daher sollte man sich auch hier schriftlich darüber einigen, das die Gemeinschaft die Artikel für entsprechende Zwecke weiterverwenden darf.
Was die Gestaltung der Webseite selbst angeht... das ist aus meiner Sicht eher interne Sache. Da muss man sich eben einig werden. Mit allen Mitgliedern wird man sich im Punkto Webseitengestaltung sowieso nie einig, das kenne ich aus eigener Erfahrung. Recht machen kann man da niemanden so wirklich.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung