
AW: Rechtsgrundlage bei Screenshots
Ja, dies könnte unter anderem ein Verstoß gegen den Datenschutz, sowie gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte sein. Das gilt für beide. Die Veröffentlichung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten ist nur mit Zustimmung der betreffenden Person gestattet. Ansonsten nicht. Auch dann nicht, wenn es sich um die dargelegten Punkte handelt. Zum einen können diese schließlich auch recht subjektiv sein, zum anderen dürften die dort zu erfahrenen Daten hierzu wohl kaum von Belang sein.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung