
AW: Urheberrecht an gezeichneten Figuren
Also grundsätzlich kann auch auf Zeichentrickfiguren, wie z.B. die Simpsons, ein Urheberrecht liegen und darüber hinaus auch ein Markenrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung etc. bedürften deshalb der Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Strenggenommen müssten auch Fanseiten eine Erlaubnis einholen. Eine Verwendung ohne Zustimmung des Urhebers ist rechtswidrig,
Auch die Annahme, das jede Seite mit entsprechenden Inhalten gegen entsprechende Rechte verstöße, ist wohl kaum begründet. Woher will man wissen das der Betreiber nicht doch eine Erlaubnis eingeholt hat?
Es ist aber auch zum Teil so, das die Urheber bzw. Markeninhaber eben nicht dagegen vorgehen, da eine aktive Community bzw. Fangemeinde erwüscht ist. Meist werden ja auch entsprechende Fankits zur Verfügung gestellt.
Es passiert auch so lange nichts, bis der Urheber sich rührt. Wenn er es duldet, passiert nichts. Worauf man sich aber nicht verlassen sollte. Eine ausdrückliche Erlaubnis dürfte wohl die einfachste und sicherste Lösung sein.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung