
AW: Ab welchem Punkt ist Filesharing strafbar
Man bedenke, dass Filesharing ja gerade im OpenSource Bereich mitlerweile zur beliebten Praxis wird, aus Gründen der Ressourcen Einsparung.
Was hat das mit OpenSource zu tun? Die kann man schließlich legal herunterladen und verbreiten, zumindest wenn die Lizenz es erlaubt. Nur sollte man eben nichts Up-/Downloaden was urheberrechtlich geschützt ist, bzw. sein könnte. Im Zweifel sollte man es lassen. Bei Linux und Co. besteht ja da keine Gefahr, wenn man entsprechende Torrents/Links von Webseiten nimmt, denen man vertrauen kann.
Was das herunterladen angeht, dieser ist bereits mit den ersten Bits aus meiner Sicht rechtswidrig, einfach weil der Tatbestand erfüllt ist und nirgends die Rede von "Vollständigkeit" die Rede ist. Ebenso der Upload. Natürlich alles unter der Voraussetzung das die Datei auch offensichtlich rechtswidrig zum Download angeboten wurden, bzw. man die Rechte zum Verbreiten oder dem Anbieten nicht hat.
Auch schon das reine zum Download bereithalten von urheberrechtlich geschützten Werken könnte u.U. rechtswidrig sein.
Ein großer Unterschied dürfte da auch nicht in Österreich bestehen, da auch das Urheberrecht immer mehr von der EU harmonisiert wird, bzw. es inter********e Verträge gibt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung