
AW: Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?
Ach ja, Namensrecht ist übrigens im BGB geregelt, Markenrecht im Markengesetz. scnr.
Du hast gelesen, was ich geschrieben habe? Wahrscheinlich nicht so genau, deswegen nochmal:
Denn das
gewerbliche Namensrecht ist ...
Und hier der entsprechende Auszug:
MarkenG § 5 Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) 1Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr
als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden...
Das verstehe ich unter dem gewerblichen Namensrecht, vielleicht war es für dich etwas zu allgemein, aber ich bin davon ausgegangen, dass Konqi rechtlich nicht so gebildet ist wie du.
In diesem Urteil geht es ausschließlich um die Frage, ob eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr gegeben ist.
Genau darum ging es doch in der Frage, oder hab ich irgendwas übersehen? Jemand macht ein Gewerbe auf und will die Domaine eines anderen haben. Und in dem Urteil ging es darum, dass der seine Domaine behalten kann, weill er eben nicht geschäftsmäßig tätig wird und somit kein Recht des Gewerbes verletzt ...
Und das shell.de sehe ich nicht als Vergleich, denn wenn jemand gerade eine Firma gründet, kann er keine überragende Verkehrsgeltung genießen, das ist ein völlig anderes Thema.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.