Schönes Thema, find ich
Also, Vertrag zwischen Webspaceanbieter und minderjährigem Kunden.
Im Falle des Falles, der mind. Kunde läd problematische Inhalte hoch. Wie sieht das mit der Haftung / Weitergabe an den mind. Kunden / dessen Eltern aus, wenn
- Erlaubnis der Eltern wird bei Vertragsabschluss vorausgesetzt ist (Kunde versichert dies bei Bestellung)
- Erlaubnis der Eltern wird Angefordert, ist aber noch nicht eingetroffen
-- dabei stimmen die Eltern dem Vertrag zu
-- dabei stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu
- die Erlaubnis der Eltern ist bereits eingetroffen
Weil ich grad in der Laune bin auch noch die Frage, ob bereits geleistete Entgelte des mind. Kunden durch dessen Eltern zurückgefordert werden können, sofern
- Erlaubnis der Eltern wird bei Vertragsabschluss vorausgesetzt ist (Kunde versichert dies bei Bestellung), diese Erlaubnis aber nicht vorgelegen hat (=> Betrug)
Ein leckes Mittagessen