
AW: Widerrufsrecht missachtet
Zunächst müsste geklärt werden, was A eigentlich gemacht hat, Storniert (=Rücktritt vom Vertrag) oder Widerruf. Aus meiner Sicht sind hier nämlich unterschiedliche Rechtsfolgen. Es kommt also auch darauf an, wie A sich gegenüber B geäußert hat.
Da aus meiner Sicht ein Widerruf erst möglich ist, wenn die Ware da ist (Sinn des Widerrufs ist ja die Möglichkeit der Prüfung) würde ein Rücktritt in Frage kommen.
Und bei einem Rücktritt müssen die Aufwendungen ersetzt werden. Ich würde also die Forderung der Versandkosten (einschließlich der Kosten wegen Verweigerung der Annahme) sowie der Mahnkosten als gerechtfertigt ansehen (wobei bei den Mahnungen auf eine sinnvolle Frist geachtet werden müsste - "wenige Tage" ist ein dehnbarer Begriff, 3 Tage zwischen den Mahnungen würde ich zum Beispiel als nicht machbar ansehen, 7 Tage wäre schon möglich).
Etwas anders ist der Sachverhalt, wenn es sich um einen Widerruf handelt (manche sind der Meinung, das sei auch vor Erhalt der Ware möglich - ich bin dieser Meinung nicht). Dann müsste der Verkäufer die Kosten tragen.
A sollte sich sein Vorgehen genau überlegen, sobald Anwälte eingeschaltet werden dürften die Kosten explodieren.
Was aber die Anzeige angeht, die würde ich als gegenstandslos und ungerechtfertigt sehen. Es sei denn A kann tatsächlich in irgendeiner Form Vorsatz nachgewiesen werden.