
AW: Schaubilder die mit Programmen erstellt wurden
Wenn man ein Bild oder eine Grafik erstellt, ist man der Urheber, egal ob man dies nun per Hand erstellt oder mit einem Programm. Natürlich bedarf es noch einer Schöpfungshöhe um Rechte aus dem Urheberrecht geltend zu machen, ein einfaches Viereck hat dies natürlilch nicht. Aber dennoch, verwenden darf man es natürlich auch, wenn man es selbst erstellt hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung