Hallo,
es wurde in diesem Forum bereits ausführlich dargestellt, dass E-Mail-Werbung, wie toll das Produkt auch sei, ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nicht erlaubt ist.
Wie ist aber der Fall gelegen, wenn man selber eine Homepage betreibt, zB eine HP auf der Campingplätze präsentiert werden und nun an verschiedene Campingplätze eine E-Mail schickt in der man sie auffordert sich auf der eigenen Homepage KOSTENLOS zu registrieren und Informationen zum Campingplatz einzutragen, so dass User (Camper) die auf die Internetseite gehen, den Campingplatz überhaupt wahrnehmen können.
Wäre diese E-Mail erlaubt??
Man macht ja weder Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung?! Es wird auch nichts verkauft. Man fordert die andere Firma (Campingplatz) quasi auf, durch Eintrag von Informationen sich kostenlos auf der eigenen Seite zu präsentieren. Die Firma der man die E-Mail schickt (in diesem Fall der Campingplatz) hätte so keine Nachteile, nur Vorteile...
Oder kann man§7 Abs. 3 Nr. 2 UWG anwenden, da man ja eine ähnliche Dienstleistung erbringt?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Tipps