
AW: Urheberrecht bei Youtube
Es ist immer dann rechtswidrig, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt, bzw. wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde. Ob es sich hierbei um eine Tauschbörse, Filehoster oder eben eine Videoplattform handelt ist in erster Linie egal. Wichtig ist ob derjenige der die Datei hochgeladen hat, auch entsprechende Rechte erworben hatte um dies zu tun. Das ist bei Youtube meist auch nicht der Fall, somit wäre das Herunterladen auch hier untersagt. Fraglich ist hier eben ob man das erkennen muss, bzw. kann. Aus meiner Sicht nicht. Aber an sich bietet Youtube auch keinen Download an, dieser erfolgt über Plugins oder extrene Programme. Somit könnte man davon ausgehen das nur ein Stream erwünscht ist und entsprechend ein technisch bedingter Vorgang, aber eben kein permanenter Erwerb einer Datei bzw. eines Werkes. Streng genommen wäre der Download mit dem Ziel zum dauerhaften Erwerb einer solchen Datei aus meiner sicht deshalb nicht erlaubt, ein Umwandeln ebenfalls nicht.
Jedoch zahlt Youtube pauschal an die GEMA, jedoch sehe ich hierdurch nur den Stream abgedeckt, aber kein Download.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung