
AW: Urheberrecht auf privater Homepage
Wenn es die eigenen Daten sind, kann man das nach belieben machen, nur sollte man sich eben über die Konsequenzen im klaren sein. Datensammler freuen sich gerne über kostenlose Informationen. Auch Dritte die gerne mehr über jemanden erfahren möchten freuen sich über solche Daten.
Handelt es sich um persönliche Daten von Dritten, bedarf die Veröffentlichung der ausdrücklichen Zustimmung. Ausnahmen könnten z.B. Daten auf Firmen-/Behördendaten sein, hier wären aber auch nur Name des Sachbearbeiters und Aufgabenbereich sowie Büro und Telefon aus meiner Sicht gestattet. Aber auch das sollte notfalls durch die Person selbst bestätigt werden. So gab es auch schon Probleme bei der Veröffentlichung von Lehrplänen , da hier persönliche Daten veröffentlicht werden, nämlich wann ist Person A nicht zuhause. Für Kriminelle eine nützliche Information.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung