
AW: BDSG - Auskunft vom Betreiber, wie?
Das Recht auf Selbstauskunft hat jede Privatperson.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das durchzusetzen
- Aufforderung zur Herausgabe (also normales Anschreiben). Das sollte aber nachweislich erfolgen (Mail reicht in der Regel nicht), am Besten per Einschreiben Rückschein.
- Klage auf Herausgabe der Daten (das ist zivilrechtlich, hat also nichts mit Anzeige zu tun). Sowas macht man am Besten über einen Anwalt
- Anzeige wegen Verstoß gegen Datenschutz (bringt nur dem einzelnen aus meiner Sicht nicht viel)
- Beauftragung der zuständigen Datenschutzbehörde (ist auch etwas langwieriger, dafür können die auch abmahnen und Anzeige erstatten)
Verantwortliche Stelle für den nicht öffentlichen Bereich sind die Aufsichtsbehörden der Länder. Entscheidend ist dabei der Sitz des Betreibers der Seiten (der Link ist ziemlich lang - beim kopieren schleichen sich auch Leerzeichen rein, die muss man entfernen)
http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531524/DE/AnschriftenUndLinks/AufsBehoerdFuerDenNichtOeffBereich/AnschriftenAufsichtsbehoerdenFuerDenNichtoeffentli chenBereich.html
Oder einfach durchklicken
http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/homepage__node.html
> Anschriften und Links > Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich