
AW: Unerlaubter Gameaccount zugriff
Natürlich ist das rechtswidrig, zum einen könnte die Art des Zuganges, z.B. das Hacken eines Accounts, schon rechtswidrig sein, zum anderen natürlich das Leerräumen von Werten oder Gegenständen. Zwar gehören nicht unbedingt alle Gegenstände eines Accounts dem jeweiligen Accountinhaber, sondern dem Spielbetreiber, aber dennoch handelt es sich um eine rechtswidrige Wegnahme von Werten für die der Inhaber des Accounts bezahlt hat und natürlich auch Zeit investiert hat um diese ggf. im Spiel zu erwerben (Gegenstände, Gold/Geld usw.). Diebstahl nach § 242 StgB würde ich zwar nicht anwendbar finden, da es sich um eine "bewegliche Sache" andeln muss und bei Gegenständen von Spielaccounts dies fraglich sein dürfte, aber dennoch wird sich einer Sache rechtswidrig angeeignet. Man könnte somit über die Anwendbarkeit diskutieren, auch wenn man bedenkt das es im Ausland bereits Entscheidungen zu dieser Thematik gibt, in Deutschland ist mir aber noch keine bekannt.
So wurden in Holland und den USA bereits ein Täter wegen virtuellen Diebstahls zu Haftstrafen verurteilt. Dabei handelte es sich bei dem Holländer um den "Diebstahl" von Möbeln in einem Online-Spiel und bei dem USA Fall um einen Diebstahl in Second Life, wo "Schablonen" für die Herstellung von Produkten entwendet wurden. Unter anderem wurden die Accunt-Daten hier durch Phishing ähnliche Methoden erlangt. Eine solche oder ähnliche Weise wäre ebenfalls schon strafbar.
Was die Sache von virtuellen Gegenständen als inmaterielle Güter angeht, hierzu ein Aufsatz:
[url]http://www.jurpc.de/aufsatz/20060057.htm#u9[/url]
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung