
AW: Vertragrücktritt seitens Verkäufer
Ist solch ein Verhalten (Vertrag-Rücktritt seitens Verkäufer) rechtlich untermauert?
Ja, durch § 275 BGB
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht *)
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) 1Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. 2Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) 1Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326
Wichtig an dieser Stelle die resultierenden Rechte des Gläubigers (Käufers):
- 280 / 283 Schadensersatz
- 285 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- 311a Ausschluss des Schadensersatzes, wenn Schuldner die Ursachen nicht kannte und nicht kennen konnte
- 326 Rückzahlung der Leistung des Gläubigers (Käufer)