Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich!
Mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Sache, die mir nicht mehr aus dem Kopf geht:
A: Verkäufer bei einer Onlineauktion (Privatperson)
B: Käufer (Privatperson)
Nachdem die Zahlung abgewickelt und der Artikel verschickt wurde, erhält A von B eine E-Mail mit Fotos, auf denen eine beschädigte Verpackung sowie eine Folie des Transportunternehmens zu sehen ist. B behauptet, die Ware sei auf dem Postweg durch die Beschädigung verloren gegangen, was auf den Fotos aber nicht eindäutig zu sehen ist, und verlangt die Rücküberweisung der Ausktionsgebühren plus Porto innerhalb von 7 Tagen und droht mit einem Anwalt.
A ist der Meinung, dass die Verpackung ausreichend war und verlangt von B einen Nachforschungsauftrag bei dem Transportunternehmen aufzugeben. Seiner Meinung nach geht das Risiko des Trasports bei Übergabe an das Transportunternehmen an den Käufer über.
B verweigert dies mit der Begründung, dass die Beweislage klar wäre und verweist wiederum auf seinen Anwalt, da die Verpackung anscheinend unzureichend war.
Hat A das Recht, entgegen der 7-Tages-Frist eine angemessene Nachfrist zu erhalten, um zunächst zu klären, ob die Ware tatsächlich verloren gegangen ist (durch die Registrierung des Transportunternehmens) oder kann B tatsächlich darauf verzichten und ohne jegliche Klärung des Sachverhaltes den Fall an einen Anwalt abgeben?
Schöne Grüße!