Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand bestellte kürzlich (erst jetzt im Februar) bei einem Onlineshop etwas. Rechnung ist vom 14.02.08.
Die Ware wurde der Person zugeschickt, und der Betrag sollte von dessen Konto abgebucht werden.
Leider wurde zum selben Zeitpunkt (jedoch ein Tick eher) etwas anderes von dem Konto abgebucht, womit die Person noch nicht gerechnet hatte. Somit war das Konto zu dem Zeitpunkt, als der Onlineshop abbuchen wollte, leider nicht voll gedeckt, und die Bank zog die Abbuchung des Shops wieder zurück. Das wäre ärgerlich, aber naja.
Einige Tage später bekam die Person Post von einem Inkassounternehmen (Brief vom 22.02.08 - d.h. 8 Tage, bzw. 6 Werktage, nach Erstellung der normalen Rechnung, die bei der Lieferung beigelegt wurde; Paket kam widerum auch erst am 16. oder 18.02.08 an - d.h. 4 Werktage nach Erhalt der Ware + Rechnung). Es ging um diese Bestellung. Der Shop hat der Person tatsächlich deshlab sofort ein Inkassounternehmen auf den Hals gejagt, statt der Person erstmal eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zu zuschicken!
Noramlerweise müssten die der Person doch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zuschicken, daß die Abbuchung nicht geklappt hat, und die Person das bitte direkt überweisen solle. Daß da natürlich Mahngebühren und die Bankgebühren wegen der missglückten Abbuchung auf die Person zukommen würden, ist klar - und die Peron hätte damit auch kein Problem, das zu zahlen, da es ja verständlich wäre.
Doch wie gesagt, kam keine Mahnung, sondern gleich ein Brief von einem Inkassounternehmen. Und die haben natürlich auf den Betrag gleich noch eine dicke Summe von knapp 50,-€ Inkassogebühren raufgedonnert.
Zahlung bis zum 03.03.08 gefordert. Da der Brief die Person erst am 25.02.08 erreichte, hatte sie also nur 6 Werktage Zeit, daß die Überweisung auf deren Konto verbucht sein sollte. Findet die Person auch ganz schön dreist kurz angesetzt.
Die Person hat dem Shop eine eMail geschrieben, daß sie nicht einsehe, diese Inkassogebühr zu zahlen, da sie ihr ja schließlich erstmal hätten eine Mahnung schicken müssen/können, und sie die Mahngebühren und Bankkosten selbstverständlich zahlen würde.
Die Antwort vom Shop: "Nein, wir sind nicht verpflichtet, erst eine Mahnung zu zusenden. Wir dürfen sofort ein Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind die Inkassogebühren auch zu zahlen."
Ist das tatsächlich rechtens? Kann sich die Person nicht vorstellen.
Kann bitte jemand weiterhelfen? Und wenn die Person im Recht wäre, hat jemand evtl. auch gleich einen schönen Paragraphen, den die Person dem Shop zuschicken könnte ?!? Das wäre wirklich sehr hilfreich!
Die Person kommt sich echt über den Tisch gezogen vor, als würde der Shop eng mit dem Inkasso zusammenarbeiten, und sie so dicke Kohle mit den Kunden machen.
Ach ja, da die Person ja dem Versand direkt eine Widerspruchsmail geschickt hat, hat die Person sich noch nicht bei dem Inkassobüro gemeldet, da sie ja sonst eine Schuldeingeständnis sozusagen ablegen würde.
Sollte sich die Person bis zur Klärung mit dem Versand jetzt erstmal noch gar nicht bei dem Inkassobüro melden? Oder sollte sie denen schreiben, daß sie derzeit noch mit dem Versand in Verhandlung stehe?
Was wäre in diesem Fall richtig?