
AW: Urheberrecht-Buchinhalt kopieren
Würde sagen hier kommt es auf den inneren Abstand zum Originaltext an, entsprechend einer freien Benutzung nach § 24 UrhG. Dies bedeutet, je pregnanter und künstlerischer das Original geschrieben wurde, je schwieriger dürfte es sein hier einen Abstand von diesem zu gewinnen. Einen Faust dürfte man auch in einer nacherzählten Fassung recht schnell wiedererkennen, als einen selbst formulierten Artikel aus der lokalen Zeitung.
Natürlich ist es nicht verboten sich irgendwie inspirieren zu lassen, von daher gibt es den § 24 UrhG, aber man muss eben einen deutlichen Abstand zum Original gewinnen, was bedeutet das der Leser nicht sofort das Original darin wiedererkennen darf.
Je bekannter bzw. berühmter das Original, desto schwieriger dürfte es sein hier einen Abstand zu gewinnen. Ausnahme wäre eben die Parodie oder die Interpretation, eine solche sollte aber, wenn noch Urheberrechte gelten, mit dem Urheber ggf. abgesprochen werden und als Interpretation auch kenntlich gemacht werden.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung