Hallo!
Ein Käufer ersteigert bei einer Onlineauktion einen PC bei einem gewerblichen Händler. Dieser PC funktioniert nicht richtig. Er einigt sich mit dem Verkäufer darauf, daß der PC auf Kosten des Händlers vom Paketservice wieder abgeholt wird. Der Käufer verpackt den PC entsprechend. Kurze Zeit später meldet sich der Händler beim Käufer und gibt an, daß der PC äusserlich beschädigt sei. Dieser Schaden sei durch unsachgemässe Verpackung des PC durch den Käufer entstanden.
Frage jetzt, wer würde für diesen Transportschaden haften? Käufer, Verkäufer oder der Paketservice?